KI-Transparenz

Stand: 12. Juni 2026 — gilt ab Anwendbarkeit der Transparenzpflichten der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, „EU AI Act") am 2. August 2026

1. Zweck dieser Erklärung

Diese Seite informiert in Umsetzung von Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) sowie ergänzend zu unserer Datenschutzerklärung darüber, in welchem Umfang auf dieser Website und im Produkt conever Inhalte mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt oder unterstützt werden, und wie diese Inhalte gekennzeichnet sind.

2. Bilder und Grafiken auf dieser Website

Auf dieser Website (conever.eu) werden für Hintergründe, Hero-Bilder, Illustrationen und atmosphärische Aufnahmen teilweise vollständig oder anteilig mit generativer KI (u. a. Modelle von OpenAI, Anthropic, Stability AI, Black Forest Labs, Midjourney) erstellte Bilder verwendet. Eingesetzt werden außerdem klassische Stock-Bilder, eigene Fotografien und mit klassischer Bildbearbeitung erstellte Grafiken.

Eine bildgenaue Einzelkennzeichnung erfolgt nicht. Es gilt daher der folgende generelle Hinweis: Sämtliche Hintergrund-, Hero- und Schmuckbilder auf dieser Website können ganz oder teilweise mit Hilfe generativer KI erstellt worden sein. Sie zeigen keine real existierenden Personen, Orte oder Ereignisse, sofern dies nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet ist. Insbesondere sind in solchen Bildern abgebildete Personen keine identifizierbaren realen Personen und keine Kund:innen, Mitarbeitenden oder Geschäftspartner:innen von conever.

Screenshots der Anwendung selbst zeigen die echte Software-Oberfläche; abgebildete Mandanten-, Projekt-, Beleg- und Personaldaten sind anonymisierte Demo- oder Testdaten.

3. Texte auf dieser Website

Die Texte dieser Website (Marketing-Copy, Funktionsbeschreibungen, Blog-, Roadmap- und Rechtstexte) werden zum Teil unter Einsatz von KI-Werkzeugen (insbesondere großer Sprachmodelle) entworfen oder überarbeitet. Sämtliche veröffentlichten Texte werden vor Veröffentlichung durch den Betreiber (siehe Impressum) redaktionell geprüft, inhaltlich verantwortet und freigegeben. Eine Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 2 KI-VO besteht in diesem Fall nicht; wir weisen aus Transparenzgründen dennoch darauf hin.

4. KI-Funktionen im Produkt conever

Die Anwendung conever enthält optionale KI-gestützte Funktionen, insbesondere:

Diese Funktionen sind als KI-Funktionen in der Benutzeroberfläche eindeutig gekennzeichnet (z. B. „KI-Analyse", „KI-Vorschlag", „Sprach-Eingabe"). Vor Erstnutzung wird je Mandant eine ausdrückliche Einwilligung („KI-Opt-In") eingeholt; die Funktionen lassen sich mandanten- und nutzerseitig deaktivieren.

KI-erzeugte Auswertungen, Texte und Vorschläge können fehlerhaft, unvollständig oder irreführend sein. Sie ersetzen keine fachliche Prüfung durch qualifizierte Personen (Controller:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen). Verantwortlich für die Freigabe und Weiterverwendung der Ergebnisse bleibt stets der jeweilige Nutzer bzw. Mandant.

Weitere Informationen zur eingesetzten Auftragsverarbeitung und den beteiligten KI-Anbietern finden sich in unserer Datenschutzerklärung sowie im Auftragsverarbeitungsvertrag.

5. Keine Deepfakes, keine Täuschung

Wir setzen keine KI-generierten Bilder, Audios oder Videos ein, die reale Personen, Aussagen oder Ereignisse vortäuschen („Deepfakes" im Sinne von Art. 3 Nr. 60 KI-VO). Sollten in Ausnahmefällen einzelne Inhalte verwendet werden, die als Deepfake im Sinne der Verordnung einzuordnen sind, werden diese unmittelbar am jeweiligen Inhalt deutlich sichtbar als „mit KI erstellt" bzw. „KI-generiert" gekennzeichnet.

6. Rolle als Betreiber — und Umgang mit maschinenlesbaren Kennzeichnungen

conever ist im Sinne der KI-Verordnung in der Regel Betreiber („deployer", Art. 3 Nr. 4 KI-VO) der eingesetzten KI-Systeme; die Anbieter („provider", Art. 3 Nr. 3) sind die jeweiligen Modell-Hersteller (siehe Datenschutzerklärung, Abschnitt 6.4).

Den Transparenzpflichten als Betreiber nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO kommen wir wie folgt nach:

Die maschinenlesbare Kennzeichnung von KI-Ausgaben nach Art. 50 Abs. 2 KI-VO liegt primär in der Verantwortung der Anbieter. Soweit die von uns eingesetzten Anbieter solche Kennzeichnungen bereitstellen (z. B. C2PA-Content-Credentials, SynthID-Wasserzeichen oder Metadaten in Modell-Outputs), belassen wir diese in den ausgegebenen Inhalten und entfernen sie nicht. Eigene Markierungen über die Anbieter-Standards hinaus setzen wir derzeit nicht ein.

7. Ansprechpartner

Rückfragen zu KI-Einsatz, Kennzeichnung oder einzelnen Inhalten richten Sie bitte an: . Verantwortlich ist der im Impressum genannte Betreiber.

8. Änderungen

Wir behalten uns vor, diese KI-Transparenzerklärung anzupassen, insbesondere an die finale Anwendungspraxis und Leitlinien der zuständigen Behörden zur KI-Verordnung. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dieser Seite abrufbar.