KI-Transparenz
1. Zweck dieser Erklärung
Diese Seite informiert in Umsetzung von Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) sowie ergänzend zu unserer Datenschutzerklärung darüber, in welchem Umfang auf dieser Website und im Produkt conever Inhalte mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt oder unterstützt werden, und wie diese Inhalte gekennzeichnet sind.
2. Bilder und Grafiken auf dieser Website
Auf dieser Website (conever.eu) werden für Hintergründe, Hero-Bilder, Illustrationen und atmosphärische Aufnahmen teilweise vollständig oder anteilig mit generativer KI (u. a. Modelle von OpenAI, Anthropic, Stability AI, Black Forest Labs, Midjourney) erstellte Bilder verwendet. Eingesetzt werden außerdem klassische Stock-Bilder, eigene Fotografien und mit klassischer Bildbearbeitung erstellte Grafiken.
Eine bildgenaue Einzelkennzeichnung erfolgt nicht. Es gilt daher der folgende generelle Hinweis: Sämtliche Hintergrund-, Hero- und Schmuckbilder auf dieser Website können ganz oder teilweise mit Hilfe generativer KI erstellt worden sein. Sie zeigen keine real existierenden Personen, Orte oder Ereignisse, sofern dies nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet ist. Insbesondere sind in solchen Bildern abgebildete Personen keine identifizierbaren realen Personen und keine Kund:innen, Mitarbeitenden oder Geschäftspartner:innen von conever.
Screenshots der Anwendung selbst zeigen die echte Software-Oberfläche; abgebildete Mandanten-, Projekt-, Beleg- und Personaldaten sind anonymisierte Demo- oder Testdaten.
3. Texte auf dieser Website
Die Texte dieser Website (Marketing-Copy, Funktionsbeschreibungen, Blog-, Roadmap- und Rechtstexte) werden zum Teil unter Einsatz von KI-Werkzeugen (insbesondere großer Sprachmodelle) entworfen oder überarbeitet. Sämtliche veröffentlichten Texte werden vor Veröffentlichung durch den Betreiber (siehe Impressum) redaktionell geprüft, inhaltlich verantwortet und freigegeben. Eine Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 2 KI-VO besteht in diesem Fall nicht; wir weisen aus Transparenzgründen dennoch darauf hin.
4. KI-Funktionen im Produkt conever
Die Anwendung conever enthält optionale KI-gestützte Funktionen, insbesondere:
- KI-Analyse auf Projekt-, GuV- und Dashboard-Ebene (Plausibilisierung, Auffälligkeitserkennung, Textzusammenfassungen).
- KI-gestützte Kalkulations- und Belegvorschläge (z. B. Kontierungs-, Klassifikations- und Strukturvorschläge, auch für Bankumsätze).
- KI-Assistent im Projekt-Kostenstand (Beta) für Forecast-Umplanungen (z. B. Drehverschiebungen): Vorschläge werden zunächst nur rechnerisch simuliert und als Entwurf angezeigt; wirksam werden sie erst nach Prüfung und ausdrücklicher Bestätigung durch den Nutzer.
- Sprachsteuerung (Beta) für die Navigation einzelner Bereiche: ein selbst gehosteter Speech-to-Text-Dienst (faster-whisper) auf unserem Server in Deutschland transkribiert gesprochene Eingaben in Text. Es findet keine generative Sprachausgabe und kein Drittlandtransfer statt.
Diese Funktionen sind als KI-Funktionen in der Benutzeroberfläche eindeutig gekennzeichnet (z. B. „KI-Analyse", „KI-Vorschlag", „Sprach-Eingabe"). Vor Erstnutzung wird je Mandant eine ausdrückliche Einwilligung („KI-Opt-In") eingeholt; die Funktionen lassen sich mandanten- und nutzerseitig deaktivieren.
KI-erzeugte Auswertungen, Texte und Vorschläge können fehlerhaft, unvollständig oder irreführend sein. Sie ersetzen keine fachliche Prüfung durch qualifizierte Personen (Controller:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen). Verantwortlich für die Freigabe und Weiterverwendung der Ergebnisse bleibt stets der jeweilige Nutzer bzw. Mandant.
Weitere Informationen zur eingesetzten Auftragsverarbeitung und den beteiligten KI-Anbietern finden sich in unserer Datenschutzerklärung sowie im Auftragsverarbeitungsvertrag.
5. Keine Deepfakes, keine Täuschung
Wir setzen keine KI-generierten Bilder, Audios oder Videos ein, die reale Personen, Aussagen oder Ereignisse vortäuschen („Deepfakes" im Sinne von Art. 3 Nr. 60 KI-VO). Sollten in Ausnahmefällen einzelne Inhalte verwendet werden, die als Deepfake im Sinne der Verordnung einzuordnen sind, werden diese unmittelbar am jeweiligen Inhalt deutlich sichtbar als „mit KI erstellt" bzw. „KI-generiert" gekennzeichnet.
6. Rolle als Betreiber — und Umgang mit maschinenlesbaren Kennzeichnungen
conever ist im Sinne der KI-Verordnung in der Regel Betreiber („deployer", Art. 3 Nr. 4 KI-VO) der eingesetzten KI-Systeme; die Anbieter („provider", Art. 3 Nr. 3) sind die jeweiligen Modell-Hersteller (siehe Datenschutzerklärung, Abschnitt 6.4).
Den Transparenzpflichten als Betreiber nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO kommen wir wie folgt nach:
- Jede KI-Funktion im Produkt ist in der Benutzeroberfläche eindeutig als KI-Beteiligung gekennzeichnet (z. B. „KI-Analyse", „KI-Vorschlag", „Sprach-Eingabe").
- KI-erzeugte Bilder und Texte auf dieser Website werden über die generellen Hinweise in Abschnitt 2 und 3 sowie den ausdrücklichen Footer-Hinweis offengelegt.
- Eine redaktionelle Endkontrolle durch den im Impressum genannten Betreiber findet vor jeder Veröffentlichung statt; auf veröffentlichte Texte greift die Ausnahme nach Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 2 KI-VO.
Die maschinenlesbare Kennzeichnung von KI-Ausgaben nach Art. 50 Abs. 2 KI-VO liegt primär in der Verantwortung der Anbieter. Soweit die von uns eingesetzten Anbieter solche Kennzeichnungen bereitstellen (z. B. C2PA-Content-Credentials, SynthID-Wasserzeichen oder Metadaten in Modell-Outputs), belassen wir diese in den ausgegebenen Inhalten und entfernen sie nicht. Eigene Markierungen über die Anbieter-Standards hinaus setzen wir derzeit nicht ein.
7. Ansprechpartner
Rückfragen zu KI-Einsatz, Kennzeichnung oder einzelnen Inhalten richten Sie bitte an: . Verantwortlich ist der im Impressum genannte Betreiber.
8. Änderungen
Wir behalten uns vor, diese KI-Transparenzerklärung anzupassen, insbesondere an die finale Anwendungspraxis und Leitlinien der zuständigen Behörden zur KI-Verordnung. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dieser Seite abrufbar.